Wissenswertes

  • Kinder ab dem 1. Lebensjahr

Die Gebühren erfolgen immer am Anfang des jeweiligen Monats durch Abbuchung der Stadtverwaltung Böhlen.

Die komplette Übersicht finden Sie hier

  • Speisenanbieter der Kindereinrichtung ist GFB Catering GmbH mit einer Vollversorgung von Speisen und Getränken.
  • Die Einnahme der Mahlzeiten findet zu folgenden Zeiten statt:
    – Frühstück: 7:30 Uhr
    – Mittag: ab 10:45 Uhr
    – Vesper: ab 14:00 Uhr
  • Um eine ruhige und harmonische Atmosphäre während der Einnahme der Mahlzeiten zu gewährleisten, sind diese Zeiten zu beachten.
  • Die Abmeldung des Kindes fiir den jeweiligen Tag ist wegen der Essenbestellung bis spätestens 7:50 Uhr möglich. Erfolgt dies nicht, ist die Verpflegung auch bei Nichtteilnahme kostenpflichtig.
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag von 6.00-17.00 Uhr
  • Täglich bleibt die Einrichtung aus Sicherheitsgründen in der Zeit von 8:30-14:00 Uhr und ab 15:00 Uhr verschlossen.
  • Die Eingangstüren des Hauses sowie das Gartentor sind von den Eltern bzw. den abholberechtigten Personen immer zu schließen.
  • Das Öffnen und Schließen der Türen ist den Eltern (nicht den Kindern) vorbehalten.
  • Die Übergabe der Kinder erfolgt durch die Sorgeberechtigten oder andere beauftragte Personen direkt an die anwesende pädagogische Fachkraft. Die vereinbarte Betreuungszeit ist einzuhalten. Zur Dokumentation werden Betreuungszeitlisten geführt.

Verpflegungskosten

Die ganztägige Essenanbietung erfolgt durch die Firma GFB Catering GmbH aus Leipzig. Sie umfasst die Versorgung mit Frühstück, Mittagessen und Vesper. Verschiedene Getränke werden ganztägig angeboten, sowie Obst zu den Mahlzeiten.

Folgende Verpflegungskosten werden in Rechnung gestellt:

  • Frühstück: 0,65 €
  • Mittagessen: 3,10 € (inkl. Service Pauschale)
  • Vesper :        0,60 €

Die Abrechnung errechnet sich aus den Anwesenheitstagen des vorherigen Monats und ist jeweils am Anfang des Monats fällig.

Die Abmeldung des Kindes kann per App oder telefonisch beim Caterer bis 8:00 Uhr erfolgen, bei Versäumnis wird der Tag berechnet.

Für unsere Migrationskinder steht ein Wahlessen (ohne Schweinefleisch) zur Verfügung.

6.00 Uhr- 7.30 Uhr

  • Öffnung der Kita
  • Begrüßung der ersten Kinder
  • Freies Spiel
  • Individuelle Betätigung

7.30 Uhr- 8.00 Uhr 

  • Frühstück
  • Körperpflege/ Zähne putzen

8.00 Uhr- 9.30 Uhr

  • Begrüßung später kommender Kinder
  • Freies Spiel
  • Zeit für Angebote
  • Beobachtungszeit für Erzieher

9.30 Uhr- 9.45 Uhr 

  • Obstpause
  • Körperpflege/ Zähne putzen

9.45 Uhr- 10.00 Uhr

  • Kinderkonferenz
  • Die Kinder können vom Wochenende erzählen und Besprechung wichtiger Vorhaben.

10.00 Uhr- 11.00 Uhr

  • Aufenthalt im Freien je nach Wetterbedingungen
  • Garten-, Park- und Waldentdeckungsreisen laden unsere Kinder zum individuellen beschäftigen ein.

11.00 Uhr- 11.30 Uhr

  • Mittagessen
  • Körperpflege/ Zähne putzen
  • Schlafbekleidung anziehen
  • Geschichten vorlesen
  • Märchen und Geschichten anhören

12.15 Uhr- 13.45 Uhr

  • individuelle Ruh-und Schlafenszeit

14.00 Uhr- 14.30 Uhr

  • Vesper
  • Körperpflege

15.00 Uhr- 17.00 Uhr

  • Gruppenzusammenlegung
  • Aufenthalt im Freien je nach Wetterbedingungen
  • Freies Spiel

Der Tagesablauf kann individuell gruppenabhängig variieren.

  • Wir halten uns bei jedem Wetter an frischer Luft auf und nutzen täglich den 9100 m² großen Garten, das angrenzende Park- und Waldareal, sowie verschiedene sportliche Einrichtungen.
  • Unsere Grundhaltung ist geprägt von Liebe, Anerkennung, Achtung, Verständnis und Wertschätzung für jedes Kind.
  • Unsere Arbeit mit den Kindern orientiert sich an Beobachtungen des Alltags der Kinder und ihrer Familien und setzt am jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und deren Interessen an.
  • Die Eltern sind für uns Partner in Augenhöhe, eine enge Vertrauensbasis im Sinne der Kinder ist uns sehr wichtig.
  • Ein Team, das mit dem Herzen arbeitet, zusammenhält, streitet, diskutiert,sich regelmäßig fortbildet und immer nach Neuem sucht.
  • Unser Haus bietet den Kindern die Möglichkeit auch alltägliche Dinge auszuprobieren, wie z.B. eine Holzwerkstatt für handwerkliche Tätigkeiten sowie eine Kinderküche, in der leckere Speisen zubereitet werden können.
  • Unsere Kita ist offen für ein Zusammenleben für Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf sowie Migrationskinder.
  • Für unsere Integrationskinder stehen Räume für logopädische und ergotherapeutische Förderung zur Verfügung.
  • Wir arbeiten eng mit der Grundschule und dem Hort zusammen und überarbeiten jährlich gemeinsam die Kooperation mit der Schule.
  • Im Gartenverein „Am Streitteich“ wurde gemeinsam mit unseren Kindern ein grünes Kinderzimmer (Garten Nr. 109) für die naturwissenschaftliche Bildung geschaffen.
  • Wir geben unseren Kindern die Gelegenheit, auch mit älteren Bürgern im Pflegeheim in Kontakt zu treten
  • Die Kinder haben mit ihren Erzieherinnen die Möglichkeit, das Freibad, die Mehrzweckhalle, die Stadtbibliothek sowie andere öffentliche Einrichtungen der Stadt Böhlen kostenlos zu nutzen.
  • Kinder haben die Möglichkeit musikalische Früherziehung, durch die Musikschule Fröhlich, gegen Gebühr zu nutzen.
  • Das nahe gelegene Kulturhaus bietet unseren Kindern vielseitige Möglichkeiten musische und kulturelle Angebote wahrzunehme.

Bei Abholung der Kinder durch andere Personen (außer bei erteilten Dauervollmachten) ist eine gültige Vollmacht von den Sorgeberechtigten mit Datum, Name des Abholenden sowie der Unterschrift der Personensorgeberechtigten, vorzulegen. Der Abholende muss sich ausweisen können.

  • Bei Aufnahme und ernsten pathologischen Befunden ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Infektionskrankheiten sind meldepflichtig und umgehend der Leitung mitzuteilen.
  • Beim Auftreten von Durchfall/ Erbrechen muss das Kind mind. 48 Stunden symptomfrei sein, um die Einrichtung wieder besuchen zu können. Bei gehäuften Auftreten dieser Symptome legt die Tagesstätte fest, dass das Kind nur mit ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder aufgenommen werden kann.
  • Medikamente werden in unserer Kindereinrichtung nicht verabreicht.
  • Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei chronischen Erkrankungen oder Anfallsleiden ist dies in Absprache mit der Leitung, nach schriftlicher Verordnung des Arztes und der schriftlichen Ermächtigung der Personensorgeberechtigten möglich.
  • Bei der Übergabe der Kinder durch die Eltern sind der Fachkraft auch geringe gesundheitliche Auffälligkeiten mitzuteilen.
  • Wird eine Erkrankung des Kindes festgestellt, werden die Sorgeberechtigten sofort benachrichtigt.
  • In dringenden Fällen wird eine ärztliche Notversorgung realisiert.

Folgende persönliche Dinge sind für das Kind mitzubringen und mit Namen zu kennzeichnen:

  • Wechselsachen nach Bedarf, Hausschuhe, Schlafzeug, kleiner Rucksack sowie
  • Handtuch und Turnsachen (ab 3 Jahre)
  • Für mitgebrachte Gegenstände, zum Beispiel Fahrräder, Schmuck, Spielzeug usw. übernimmt der Träger keine Haftung.
  • Das Gesundheitsamt führt in der Regel folgende Untersuchungen in der Kita durch:
    zahnärztliche Untersuchungen und ärztliche Untersuchung im 4.Lebensjahr.
  • Von 12:15-13:45 Uhr findet die individuelle Ruhe- und Schlafenszeit statt.
  • Veränderungen der Familiensituation, wie Anschrift, Name, Telefonnummern, Kontoverbindung sowie Voraussetzungen fiir Geschwister- sowie Elternbeitragsermäßigung, sind der Leitung sofort mitzuteilen.
  • Kinder, die im Kindergarten angemeldet werden, müssen daran gewöhnt sein, die Toilette zu benutzen (keine Windel).
  • Sprechzeiten der Leiterin und des pädagogischen Fachpersonals werden nach Absprache mit den Eltern festgelegt.
  • Alle Personen, die sich in der Kindertageseinrichtung sowie auf deren Gelände aufhalten, sind Vorbild für die Kinder und achten auf Ordnung, Sauberkeit, Ruhe und Höflichkeit.
  • Besucher haben sich sofort bei der Leitung oder der leitenden pädagogischen Fachkraft zu melden.
  • Haustiere sind in der Kita verboten.
  • Hunde dürfen auf dem Grundstück der Kita nicht mitgeführt werden. Dies betrifft auch Hunde im KFZ auf den Parkplätzen des Geländes.
  • Das Parken auf dem Grundstück der Kita ist nur zum Bringen und Abholen der Kinder kurzfristig gestattet.
  • Das Parken auf der Feuerwehrzufahrt und deren Stellfläche ist verboten. Parkverstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet.
  • Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Kindertageseinrichtung verboten.

Den Download Link finden Sie hier

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